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§1. Geltungsbereich

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

§2. Vertragsabschluß, Vertragsgegenstand
1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluß sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung bedürfen der Schriftform.
3. Sollten in Auftrag gegebene Dienstleistungen und Bestellungen sich bereits im Herstellungsprozess befinden und der Kunde / Auftraggeber ohne grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, sind die zum Zeitpunkt des Rücktritt anfallenden Gebühren / Unkosten und Aufwendungen – welche durch den begonnenen Herstellungsprozess entstanden sind – vom Auftraggeber / Kunden nach aktuell gültiger Preisliste zu zahlen.
4. Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften für geschützte Software gelten. Wir nehmen diese Rechte in Anspruch. Für von Dritten bezogene Programme gilt dasselbe entsprechend.
5. Der Auftraggeber versichert, bei Auftragsvergabe alle bezüglich des Auftrages (Logos, Schriften, Bilder, Markennamen) notwendigen Rechte zu besitzen, um diesen Auftrag ausführen lassen zu können.

§3. Preise und Zahlungen
1. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise (zzgl. Umsatzsteuer). Schriftliche Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen, Katalogangebote gelten bis zum Erscheinen des Folgekatalogs. Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Bei individuellen Druckaufträgen sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur mit rechtskräftig festgestellten oder nicht bestrittenen Gegenansprüchen berechtigt.

§4. Lieferung und Versand
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung hängt von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners ab und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung der Ware durch die beauftragten Unternehmer.
2. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

§ 5. Umtausch und Rückgabe
Verbraucher können erhaltene Waren, die nicht individuell nach ihren Wünschen von uns bedruckt wurden, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, wenn sie diese über unsere Internetseite bestellt haben. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Will der Verbraucher von diesem Rückgaberecht Gebrauch machen, hat er die Ware wieder an uns zurückzusenden. Ab einem Warenwert von 40.- € übernehmen wir die entstehenden Versandkosten. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Verbrauchers.
Gezogene Nutzungen sind zurückzugewähren. Bei Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung beruht.

§6. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
1. Die Gefahr geht mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Absendung einer Versandbereitschaftsmitteilung über. Zum Abschluss von Versicherungen sind wir nur durch besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners im angegebenen Umfang auf dessen Kosten verpflichtet.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, längstens innerhalb von 1 Woche, schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 24 Stunden anzuzeigen.
3. Bei Druckaufträgen sind die Druckvorlagen vom Auftraggeber zu prüfen, die Gefahr von hier sichtbaren Abweichungen und Fehlern geht mit der Freigabeerklärung des Auftraggebers auf diesen über.

§7. Gewährleistung, Schadensersatz
a. Für Verbraucher gilt folgendes:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für nicht individuell gefertigte Neuwaren beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzliche Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Auf die In § 6 beschriebene Rügepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Soweit wir keine Pflichtverletzung zu vertreten haben, sind die Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung beschränkt. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Verbraucher nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

b. für Unternehmer gilt folgendes:
1. Die Gewährleistungszeit bei nicht individuell gefertigten oder bedruckten Neuwaren beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Im Fall eines Mangels, der von uns nicht zu vertreten ist, sind die Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung beschränkt.
2. Erst wenn die Nachbesserung 3 mal fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber die Herabsetzung des Preises oder die Aufhebung des Vertrages verlangen. Befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig.
3. Für speziell für den Kunden hergestellte Waren oder Dienstleistungen, übernehmen wir keine Gewähr. Diese beschränkt sich ausdrücklich auf Materialfehler.
Für vom Kunden eingebrachte Ware wird Garantie weder auf Material noch auf die Dienstleistung gegeben.
4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung die Mängelgewährleistung für den Liefergegenstand zum Erlöschen bringt. Die Beweislast für das Gegenteil obliegt dem Auftraggeber.
5. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer selbst, unserer Erfüllungsgehilfen und Vertreter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Darüber hinaus werden sämtliche Ansprüche wegen Mängeln der Lieferungen ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
6. Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 5. gelten für alle Schadenseratzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.

§8 . Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Wir haben auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber uns dafür, dass er geeignete Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber uns von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

§9. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag vor.
2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
4. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräussern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unverzüglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
6. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als die Sicherungsgrenze überschritten ist.
8. Wir sind zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5. geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

§10. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist Bayreuth.

§11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
 

 

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